Das Jugendstrafverfahren unterscheidet sich an vielen Stellen vom Strafverfahren für Erwachsene.
Da es primär um die Einwirkung auf den Jugendlichen geht, können häufig alternative Erziehungsmaßnahmen eine Jugendstrafe verhindern.
Vor allem Jugendliche, die bereits mehrfach strafrechtlich auffällig geworden sind, sollten sich anwaltlich vertreten lassen. Ein Strafverteidiger kann dabei umfänglich den Jugendlichen und
gegebenenfalls die Eltern über das weitere Verfahren aufklären und eine geeignete Verteidigungsstrategie entwickeln.
Noch mehr als im Erwachsenenstrafrecht erfordert die Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden hohes Einfühlungsvermögen und Sozialkompetenz.
Sollten Sie bzw. Ihr Sohn oder Ihre Tochter Beschuldigte in einem Jugendstrafverfahren sein, nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu einem versierten Strafverteidiger für Jugendstrafrecht auf.
Ehrenamtliche
strafrechtliche Beratung
für Jugendliche
Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e.V
. vfj-ka.de
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